Ob historisch geprägte Städte und Gemeinden oder jüngere, zu rasch gewachsene Innenstädte: Viele Kommunen benötigen heute eine städtebauliche Überarbeitung, um weiterhin die nötige Attraktivität für Wohnen, Gewerbe und Handel zu bieten. Wir unterstützen Sie bei der Revitalisierung der Stadtkerne mit dauerhafter Stärkung ihrer zentralen Funktionen.
Als erfahrener Partner der Kommunen führen wir vorbereitende Untersuchungen durch, erstellen die Bauleitplanung sowie städtebauliche Rahmenpläne und übernehmen die Treuhänderschaft. Auch die Durchführung der Maßnahmen ist bei uns in bewährten Händen – von der Optimierung der Infrastruktur über Stärkung des Einkaufsstandortes bis hin zu Modernisierung sowie Aus- und Umbau von Gebäuden. Dabei achten wir insbesondere auf den Erhalt historischer Bausubstanz im Sinne des Denkmalschutzes.
Seit 1972 arbeiten wir auf diesem Sektor für Städte und Gemeinden in Hessen und Thüringen. Dürfen wir auch die Verwandlung Ihrer Kommune begleiten?
2012 bis spätestens 2015 sollen ca. 90 Sanierungsmaßnahmen in Hessen abgerechnet werden – für die Kommunen in vielerlei Hinsicht eine große Herausforderung! Mehrere Jahrzehnte Sanierungsakten sind aufzuarbeiten, während die städtischen Mitarbeiter, die die Sanierung langjährig begleitet haben, oftmals bereits ausgeschieden und die Akten auf verschiedene Ämter verteilt sind.
Die NH ProjektStadt bietet den Städten und Gemeinden, die ihre städtebauliche Sanierungsmaßnahme abrechnen müssen, dabei professionelle Steuerung und kompetente Unterstützung an.
Da wir in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung den Leitfaden für die Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen in Hessen konzipiert haben, bieten wir umfassendes Expertenwissen, das bei der Abrechnung Zeit und Geld spart.
Durch unsere über 40-jährige Erfahrung in der Städtebauförderung verfügen wir über ausgezeichnetes Know-how: als Berater oder Sanierungsträger betreuen wir bereits über 20 Abrechnungen von Sanierungsmaßnahmen für hessische Kommunen. Wir können den Kommunen nur empfehlen die Frist zu nutzen, frühzeitig mit der Abrechnung zu beginnen und sich dabei professioneller Unterstützung zu bedienen. So lassen sich eventuelle Rückzahlungen an Land und Bund durch frühzeitige Abrechnungsprognosen und die gezielte Durchführung weiterer Maßnahmen im Sanierungsgebiet vermeiden.
Unsere Leistungen umfassen
Ihre Ansprechpartnerinnen
Monika Fontaine-Kretschmer
Tel. 069 6069-1473
Fax 069 6069-51473
monika.fontaine-kretschmer@nh-projektstadt.de
Ruth Kugelstadt-Braun
Tel. 06471-629852
Fax 06471-629854
ruth.kugelstadt-braun@nh-projektstadt.de